Exklusive Christiani-Gewährleistung
für ausgewählte OPTIMUM Maschinen


Gewährleistungsdauer: 5 Jahre ab Lieferdatum für folgenden Maschinen:
Marke | Maschinentyp |
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Optimum | Universalfräsmaschine OPTImill MT 60 |
Optimum | Werkzeugfräsmaschine OPTImill MZ 2 S |
Optimum | Werkzeugfräsmaschine OPTImill MZ 4 S |
Optimum | CNC-Fräsmaschine OPTImill F 50 |
Optimum | CNC-Fräsmaschine OPTImill F 80 |
Optimum | CNC-Fräsmaschine OPTImill F 110 HSC |
Optimum | Drehmaschine OPTIturn TZ 4 |
Optimum | Drehmaschine OPTIturn TZ 4V |
Optimum | Drehmaschine OPTIturn L 34 HS |
Optimum | CNC-Drehmaschine OPTIturn L 44 |
Optimum | CNC-Drehmaschine OPTIturn S 400 HSC |
Umfang und Inhalt der Gewährleistung:
a) Die Gewährleistung beschränkt sich auf eingesetzte Maschinen in den Ländern Deutschland und Österreich auf Material- und/oder Fabrikationsfehler.
b) Innerhalb der Gewährleistungszeit auftretende Material- und/oder Fabrikationsfehler werden von uns nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch beseitigt.
c) Im Rahmen der Gewährleistungsarbeiten werden von uns die Kosten für Ersatzteile und der Arbeit übernommen. Eventuelle Transportkosten, die zur Erfüllung Ihres Gewährleistungsanspruches notwendig
sind, sowie eventuelle weitere Kosten (wie z. B. Einbringungskosten), die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Gewährleistung entstehen sind von Ihnen zu tragen.
d) Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der Stürmer Maschinen GmbH über.
e) Die Vornahme von Gewährleistungen führt weder zu einer Verlängerung der Gewährleistungszeit noch beginnt die Gewährleistungszeit damit von neuem.
f) Die Gewährleistung wird für jedes Produkt ab Auslieferung für fünf Jahre gewährt.
h) Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche:
a) Diese Gewährleistung ist auf die o.g. Produkte beschränkt.
b) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch oder unsachgemäße Anwendungen wie beispielsweise Überlastung der Maschine oder Verwendung von nicht zugelassenen und geeigneten Werkzeugen, Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, z. B. Staub, Späne oder Steine, Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart, Nichtbeachtung der Aufbauanleitung, selbst durchgeführte Um- und Anbauten sowie normaler Verschleiß.
c) Inbetriebsetzung + Einweisung muss durch Fa. Stürmer bzw. eine von uns autorisierte Person durchgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt seitens Fa. Christiani. Die Einweisung und Inbetriebnahme wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Inbetriebsetzung + Einweisung umfasst folgende Leistungen:
Umfang Inbetriebsetzung und Einweisung:
– Inbetriebsetzung und Funktionstest
– Sicherheitsbelehrung des Bedienpersonals
– Theoretische und praktische Erläuterungen
Kundenseitige Voraussetzungen:
– Freier Zugang zur Maschine
– Vollständige Entfernung der Maschinenverpackung und ähnlichem
– Betriebsbereitschaft der Maschine inkl. Elektrischer Anschluss
– Bereitstellung benötigter Betriebsmittel (z.B. Kühlschmierstoff, Fräswerkzeuge, etc.)
d) Ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren ab Auslieferung ist mit der Fa. Stürmer zu vereinbaren.
Die Art und Umfang der notwendigen Wartung kann im jeweiligen Muster-Wartungsvertrag eingesehen werden: