AEVO
Mit Christiani Ausbilder werden – AEVO-Schulungen, Workshops und Fachbücher
Die Voraussetzung für alle, die in Deutschland ausbilden wollen, ist die bestandene Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Die Prüfung wird von den IHK’s abgenommen. Mit unseren bewährten Lehrgängen und Fachbüchern bereiten wir Teilnehmer/-innen gezielt auf die Prüfung zum „Ausbilderschein“ (auch Ada-Schein genannt) vor.
Gerne führen wir Schulungen für mehrere Mitarbeiter/-innen auch direkt in Unternehmen durch. Für die Ausbilder und ausbildendes Personal entwickeln wir auch im Ausland passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen auf Basis der deutschen AEVO.
Für Fachkräfte, Quereinsteiger und Unternehmen, die ihre Ausbilderkompetenz ausbauen wollen. Übrigens: Den Ausbilderschein kann man direkt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung machen.
AEVO-Kursangebote im Überblick
Warum Ausbilder/-in werden?
Ausbilden macht Spaß! Wer Interesse daran hat, mit jungen Menschen zu arbeiten und sie in Ihrer Ausbildung zu begleiten, sollte den Ausbilderschein machen. Zudem kann man als Ausbilder/-in im Unternehmen viel bewegen, vom Azubi-Recruiting bis zur Gestaltung der Ausbildung.
Der Ausbilderschein bietet echte Karrierechancen: Ausbilder/-innen können sich beruflich weiterentwickeln, im Betrieb aufsteigen und Führungsverantwortung übernehmen.
Die AEVO bildet den rechtlichen Rahmen: Der Ausbilderschein berechtigt zur eigenständigen Ausbildung im Betrieb, ist also die Voraussetzung dafür, im Unternehmen ausbilden zu können. Dafür braucht man die Anerkennung der IHK, die man in Form der schriftlichen und praktischen AEVO-Prüfung erlangen kann.
Fördermöglichkeiten für Ihre AEVO-Ausbildung
Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen ändern sich immer wieder mal, deshalb haben wir hier nur einige Anhaltspunkte aufgeführt. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.
- Aufstiegs-BAföG und Bildungsprämie
- Regionale Förderungsprogramme, wie Bildungsschecks und -gutscheine
- Arbeitsagenturen: Bildungsgutscheine
- Unternehmensfinanzierung: Inhouse-Schulungen als Betriebsausgabe
- Kosten für die Weiterbildung können Sie in der Regel beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.
Tipp: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten für Ihre Weiterbildung beteiligt. Schließlich profitiert auch das Unternehmen von Ihren erweiterten Fähigkeiten und Ihrem Wissen.
