Gepr. Berufspädagoge ist DQR-Niveau 7 zugeordnet

Auf ihren Sitzungen im März 2016 haben die DQR-Gremien beschlossen, die folgenden Fortbildungsabschlüsse dem DQR-Niveau 7 zuzuordnen:

  • Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin
  • Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin
  • Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung

Damit hat ein mehrjähriger Beratungsprozess seinen erfolgreichen Abschluss gefunden.

Neben der/m Strategischen Professional (IT) waren dem Niveau 7 bislang nur Master- und gleichgestellte Abschlüsse des Hochschulbereichs zugeordnet. Die Entscheidung verdeutlicht die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung. Sie bringt erneut zum Ausdruck, dass Bildungsformate, die für unterschiedliche Handlungsfelder qualifizieren, das gleiche Anforderungsniveau aufweisen können. Die hohe Qualität der beruflichen Fortbildung in Deutschland wird europaweit sichtbar gemacht.

Der DQR trifft ausschließlich Aussagen über Kompetenzniveaus. Neue Berechtigungen sind mit diesen wie mit den zuvor getroffenen Zuordnungen nicht verbunden. Insbesondere haben sie keine rechtlichen Konsequenzen, die die Zulassung zu Bildungsgängen, die Anrechnung oder Anerkennung von Bildungsergebnissen oder tarif- und laufbahnrechtliche Einstufungen betreffen. Das bedeutet z. B., dass der Erwerb des Masterabschlusses nach wie vor nur durch ein entsprechendes Hochschulstudium möglich ist.

Quelle: http://www.dqr.de/content/2712.php

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