Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
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Art.-Nr.: 101854

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2. Auflage 2018

Arbeitsbuch mit Lösungen: 72 Seiten

Aufgabensatz: 40 Seiten

Da in vielen Betrieben nicht ständig eine Elektrofachkraft zur Verfügung steht, kann die elektrotechnisch unterwiesene Person einfache Wartungsarbeiten und Prüfarbeiten eigenständig durchführen. Die Ausbildung erfolgt in Form einer Unterweisung durch eine Elektrofachkraft. Das Buch enthält alle wichtigen Themen für die EuP und enthält zusätzlich 3 Aufgabensätze.

  • Gefahren des elektrischen Stromes

  • Fehler in elektrischen Anlagen

  • Einfache elektrotechnische Messungen

  • Leitungen und Steckvorrichtungen

  • Leitungsschutz

  • Antriebsmotoren

  • Beleuchtungsanlage instand setzen

  • Schützschaltungen reparieren

  • Fehlersuche und Instandsetzung

  • Lösungshinweise zu Aufgabensatz 1

  • Lösungshinweise zu Aufgabensatz 2

  • Lösungshinweise zu Aufgabensatz 3

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) wurde durch eine Elektrofachkraft bezüglich der ihr übertragenen Aufgaben unterrichtet und über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten informiert. Sie ist über notwendige Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen belehrt worden. Da in vielen Betrieben nicht ständig eine Elektrofachkraft zur Verfügung steht, kann die elektrotechnisch unterwiesene Person einfache Wartungsarbeiten und Prüfarbeiten eigenständig durchführen.

Im Sinne der Flexibilisierung der heutigen Produktion werden auch von den nicht elektrisch gebildeten Mitarbeitern elektrische Arbeiten erwartet. Zum Beispiel, wenn es darum geht, während der Nachtschicht eine Produktionsmaschine schnellstmöglich wieder in Gang zu setzen. Ein ausgelöster Motorschutzschalter oder ein defekter Motor muss nicht zwingend zum längerfristigen Produktionsstillstand führen. Allerdings wird von der Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person verlangt.

Diese Ausbildung erfolgt in Form einer Unterweisung durch eine Elektrofachkraft. Danach ist die elektrotechnisch unterwiesene Person ausschließlich für die Arbeiten befugt, für die sie ausdrücklich unterwiesen wurde. Diese Unterweisung muss in einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren (je nach Einsatz der Person) wiederholt werden. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind.

Eigenverantwortlich dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine Ausbildung (Unterweisung) nachgewiesen ist. Die festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Bemessungsspannungen bis 1000 V (Wechselspannung) bzw. 1500 V (Gleichspannung) im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellung der Spannungsfreiheit erlaubt.

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