PAL-Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 2
Textil- und Modeschneider/-in

inkl. Musterprüfung
Art.-Nr.: 13488

25,89 € netto**

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Am 25. Juni 2015 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Die Abschlussprüfung Teil 2 bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmenlehrplan für das dritte Ausbildungsjahr genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff.

Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 2 enthält allgemeine Informationen zu den Inhalten der Verordnung vom 25. Juni 2015, vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen Musteraufgabensatz. Pro Schwerpunkt wurde je eine praktische Aufgabe abgebildet:

  • eine beispielhafte Aufgabe für den betrieblichen Auftrag im Schwerpunkt Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung,
  • je eine beispielhafte Aufgabe für das Prüfungsprodukt in den Schwerpunkten Prototypen und Serienfertigung sowie Schnitttechnik.