1. Auflage 2018, A4, 182 Seiten plus Anhänge (Musteraufgaben, Lösungsvorschläge, etc.)
Das Buch enthält 209 gebundene Aufgaben und 46 ungebundene Aufgaben zu allen prüfungsrelevanten Themen und berufsbezogenen Berechnungen auf Pflichtqualifikationsebene.
Zudem enthält das Buch zu jeder von der PAL regelmäßig angebotenen schriftlichen Wahlqualifikationseinheit ausformulierte Beispiele.
Zu den gebundenen Aufgaben gibt es einen heraustrennbaren Lösungsschlüssel. Für sämtliche ungebundene Aufgaben auf Pflicht- und Wahlqualifikationsebene werden Lösungsvorschläge angeboten.
Abschließend sind im Anhang des Buchs jeweils Musteraufgabensätze für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung enthalten.
Gebundene Aufgaben zu Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung:
- Chemische und physikalische Eigenschaften von Stoffen
- Analytische Arbeiten
- Vorbehandeln und Beschichten von Untergründen
- Herstellen und Prüfen von Beschichtungsstoffen
- Technische Mathematik
Gebundene Aufgaben zu Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung:
- Formulierung von Beschichtungsstoffen
- Eigenschaften von Lackrohstoffen
- Herstellung von Beschichtungsstoffen
- Technische Mathematik
- Integrative Inhalte zu beiden Teilen der gestreckten Abschlussprüfung
- Ungebundene Aufgaben
Musteraufgaben, Lösungsvorschläge, etc.
PAL-Leitfaden für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 – inklusive schriftlicher Musterprüfungen
Die PAL-Leitfäden für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 enthalten jeweils allgemeine
Informationen zu den Inhalten der neuen Verordnungen vom 10. Juni 2009 bzw. 25.
Juni 2009, vom jeweils zuständigen Fachausschuss der PAL erarbeitete Gliederungen
und Übersichten sowie einen schriftlichen Musteraufgabensatz.
Die regulären
Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig im Sommer
2011 angeboten. Der praktische Teil ist nicht Inhalt dieser Leitfäden. In allen
fünf Berufen werden von der PAL jedoch ebenfalls ab Sommer 2011 Prüfungsunterlagen
zum praktischen Teil angeboten.
Die Wirtschafts- und Sozialkunde ist gemäß
den neuen Verordnungen vom 10. Juni 2009 bzw. 25. Juni 2009 nicht mehr Bestandteil
der Abschlussprüfungen Teil 1. Die Wirtschafts- und Sozialkunde wird daher ausschließlich
in den Abschlussprüfungen Teil 2 abgeprüft.