

1. Auflage 2019, 72 Seiten
Am 1. August 2018 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall und zur Verfahrenstechnologin Metall vom 4. Dezember 2017 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt dreieinhalb Jahre. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, zwischen vier Fachrichtungen zu wählen:
Die Abschlussprüfung Teil 1 bezieht sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Ausbildungsmonate und ist für alle Fachrichtungen identisch.
Mit diesem Leitfaden der PAL erhalten Ausbilder/-innen, Auszubildende und Prüfungsausschüsse die Möglichkeit sich über die Abschlussprüfung Teil 1 im neugeordneten Ausbildungsberuf „Verfahrenstechnologe Metall/Verfahrenstechnologin Metall“ zu informieren.
Der PAL-Leitfaden für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält dabei: