Mit der Qualifikation für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten kann die Fehlersuche
an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei
geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an
unter Spannung stehenden Energiespeichern und für Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial,
zum Beispiel die Hochspannungsprüfung nach Arbeitsanweisung.
Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen
oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung
stehenden HV-Komponenten, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische
Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Der 2-tägige Praxisteil findet am 09./10.10.2025 in Landsberg/Lech statt.
Der eintägige Theorieteil findet wahlweise an folgenden Orten oder online statt:
München 05.09.2025
Regensburg 12.09.2025
Nürnberg 19.09.2025
Stuttgart 26.09.2025
Online 02.10.2025
Qualifizierungsinhalte
Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
Der zeitliche Umfang für die Qualifizierung muss mindestens 24 UE Präsenzschulung (davon mind. 16 UE Praxis) betragen. Dabei ist die Qualifizierungsmaßnahme so zu gestalten, dass alle Teilnehmenden praktische Übungen durchführen müssen.
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
3 Tage / 24 UE
8 UE Theorieschulung
16 UE Praxisschulung
Abschlusstest als Erfolgskontrolle
Zertifikat zum Nachweis über den Erhalt der Qualifikation zur Stufe HV 3 E/S
Vor Beginn der Maßnahme ist nachzuweisen, dass die zu qualifizierende Person
mindestens eine Qualifikation nach Stufe 2E oder 2S besitzt,
mindestens 18 Jahre alt ist und
eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“) hat.
Zudem muss sichergestellt sein, dass die zu qualifizierende Person keine gesundheitlichen Einschränkungen besitzt (z. B. Implantatträger(in), Epilepsie, ...), die zu Gefährdungen bei der Durchführung von Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten führen können (siehe auch § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).