Versand von Lehrsystemen & Unterrichtsmaterialien | Christiani

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk Christiani, es sei denn bei dem Kunden handelt es sich um einen Verbraucher. Bei Aufträgen ab 260 Euro übernimmt Christiani alle Versandkosten bis zum Bestimmungsort im Inland, vorausgesetzt, der Frachtdienstleister wird von Christiani bestimmt. Ausgenommen sind Sendungen bei denen ein Versandstück (Paket) entweder die Maximalabmessung oder das Maximalgewicht Europack/DHL bzw. Paket/UPS überschreiten, beispielsweise Fachraumausstattungen, Lehrsysteme, Maschinen und Schulungsstände. Hier ist Christiani berechtigt, auch bei Aufträgen mit einem Bestellwert über 260 Euro Versandkosten zu berechnen.

Für Aufträge unter 260 Euro berechnet Christiani:

  1. Bei Büchern und Verbrauchten Prüfungsaufgaben einen Versandkostenanteil von derzeit: 3,90 Euro zzgl. Umsatzsteuer
  2. Bei allen anderen Produkten einen Versandkostenanteil von derzeit: 7,90 Euro zzgl. Umsatzsteuer

Für Standard-Sendungen nach Österreich werden für alle Aufträge die Versandkosten wie folgt berechnet:

  1. Bei Büchern und Verbrauchten Prüfungsaufgaben einen Versandkostenanteil von derzeit: 9,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer bei Verbrauchern)
  2. Bei allen anderen Produkten einen Versandkostenanteil von derzeit: 16,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer bei Verbrauchern)

Für Standard-Sendungen in die Schweiz werden für alle Aufträge die Versandkosten wie folgt:

  1. Bei Büchern und Verbrauchten Prüfungsaufgaben einen Versandkostenanteil von derzeit: 12,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer bei Verbrauchern)
  2. Bei allen anderen Produkten einen Versandkostenanteil von derzeit: 18,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer bei Verbrauchern)

Für Nachlieferungen, die durch Christiani verursacht sind, wird kein Porto berechnet. Fehlende Kartons oder Beschädigung auf dem Transportweg sind vom Kunden innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Postamt bzw. Transportunternehmen zu beanstanden. Dies gilt auch bei Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung. Nur bei Vorlage der erstellten Niederschrift ist Ersatzleistung möglich.