Fördermöglichkeiten für Weiterbildung

Sie möchten sich beruflich weiterbilden? Dann sollten Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, um sich Ihre Weiterbildung fördern zu lassen. So sorgen sie dafür, dass sich Ihre Weiterbildung von Anfang an auszahlt.

Fördermöglichkeiten bei der Weiterbildung nutzen

Erstattung von bis zu 64 % der Kosten möglich

Weiterbildungsmaßnahmen werden nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unter bestimmten Voraussetzungen großzügig vom Bund gefördert.

Mit dem Aufstiegs-Bafög erzielen Sie beispielsweise eine Ersparnis der Lehrgangsgebühren von bis zu 64 % – unabhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In einigen Bundesländern erhalten Sie weitere Förderungen noch dazu!

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Beispielrechnung

Aufstiegs-Bafög für den Lehrgang Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in:

Lehrgangskosten:
4.290,- €
Zuschuss:
1.716,- € (40% Förderung Aufstiegs-Bafög)
Darlehensbetrag:
2.574,- €
Erlass bei Bestehen:
1.029,- € (40% vom Darlehen, nach Bestehen der Prüfung)
Restlicher Darlehensbetrag:
1.544,- €
Gesamt: 64 % Förderung, das entspricht einer Reduzierung von 2.746,- €*
*Prüfungsgebühren nicht inbegriffen
Dies ist eine unverbindliche Beispielrechnung. Bitte beachten Sie, dass für die Höhe der Förderung bestimmte persönliche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Näheres erfahren Sie bei dem für Sie zuständigen Amt.

Förderung durch den Arbeitgeber

Gut ausgebildete Fachkräfte mit zusätzlichem Spezialwissen sind heute in der Industrie gefragt. Auch Arbeitgeber sehen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen zunehmend als Investition, an der sie sich gerne beteiligen. Viele Unternehmen unterstützen gerade das berufsbegleitende Fernstudium, indem sie die Lehrgangskosten übernehmen oder sich daran beteiligen. Sprechen Sie ihre/-n Vorgesetzte/-n an und stellen Sie dar, dass auch das Unternehmen von Ihrer Fortbildungsmaßnahme profitiert!

Länderspezifische Förderung

In den Bundesländern bestehen zum Teil unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Fernlehrgänge sind in der Regel förderfähig. Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amt. Wichtige Informationen und einen Förderungsrechner finden Sie auf der folgenden Internetseite.

Christiani-Förderung

Um berufliche Weiterbildung auch den Menschen zu ermöglichen, deren finanzielle Mittel begrenzt sind, gewähren wir bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühren in Höhe von 10 %. Diesen Nachlass erhalten Auszubildende, Studierende, Arbeitslose und Schwerbehinderte.

Einen Rabatt von 10% erhalten alle ehemaligen Teilnehmer/-innen auf jeden folgenden Lehrgang sowie Mitglieder des Bundesverbandes der Berufsausbilder. Gerne stellen wir für Ihr Unternehmen auch ein individuelles Angebot zusammen, wenn Sie mehrere Mitarbeiter/-innen durch unsere Weiterbildungskurse qualifizieren möchten.

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Steuern sparen

Ausgaben für die Teilnahme an Weiterbildungskursen der Christiani Akademie können Sie zu 100 % als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist ein konkreter beruflicher Nutzen der Bildungsmaßnahme. Die Kosten können bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Werbungskosten abgezogen werden. Selbstständige und Gewerbetreibende können Sie die Lehrgangskosten als Betriebskosten geltend machen. Für nähere Auskünfte dazu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder an einen Steuerberater.

Gerne beraten wir Sie persönlich.

Corina Bieser
Tel. +49 7531 5801-140