Mit der umfangreichen Novellierung des BGB gelten neue Vorgaben für Architekten-
und Ingenieurverträge. Die Neuregelungen sind ab dem 01.01.2018 verpflichtend für
Neuverträge umzusetzen – andernfalls darf der Aufraggeber jederzeit kündigen.
Folgende Neuregelungen müssen Architekten und Ingenieure ab 01.01.2018 beachten:
Einführung einer Zielfindungsphase mit Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung.
Widerrufsbelehrung auf das Sonderkündigungsrecht durch den Planer.
Neues Anordnungsrecht des Auftraggebers nach BGB.
Anspruch auf Teilabnahme.
Eingeschränkte Gesamtschuldnerische Haftung des Planers.
Das neue Fachbuch „Architekten- und Ingenieurverträge“ gibt einen Schnellüberblick
über die aktuellen Änderungen im Architektenrecht. Mit neuen Musterverträgen und
-briefen nach BGB 2018 auf CD-ROM, sowie themenbezogenen Praxistipps zur Vertragsgestaltung
stellen Architekten ihr Vorhaben auf eine sichere Vertragsbasis.
Schnellüberblick der Neuerungen
Vertragliche Grundlagen für Architekten- und Ingenieurverträge