Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen, benötigen eine elektrotechnische Unterweisung, um zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) bestellt zu werden.
Termin: auf Wunsch/nach Absprache
Ort: Inhouse in Ihrem Unternehmen oder in einem unserer Kompetenzzentren in Berlin, Rheine oder Landsberg am Lech
Dauer: 1 Tag
Teilnehmer: ab 6 Personen (nach Absprache)
Kosten je nach Standort zzgl. An-/Abreise und Übernachtung des Dozenten
In diesem Tagesseminar wird nichtelektrisch ausgebildetes Personal darauf vorbereitet unter Aufsicht und Anleitung einer Elektrofachkraft einfache elektrotechnische Arbeiten durchzuführen.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP) wurde durch eine Elektrofachkraft bezüglich der ihr übertragenen Aufgaben unterrichtet und über mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten informiert. Sie ist über notwendige Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen belehrt worden. Da in vielen Betrieben nicht ständig eine Elektrofachkraft zur Verfügung steht, kann die elektrotechnisch unterwiesene Person einfache Wartungsarbeiten und Prüfarbeiten eigenständig durchführen.
Im Sinne der Flexibilisierung der heutigen Produktion werden auch von den nicht elektrisch gebildeten Mitarbeitern elektrische Arbeiten erwartet. Zum Beispiel, wenn es darum geht, während der Nachtschicht eine Produktionsmaschine schnellstmöglich wieder in Gang zu setzen. Ein ausgelöster Motorschutzschalter oder ein defekter Motor muss nicht zwingend zum längerfristigen Produktionsstillstand führen. Allerdings wird von der Berufsgenossenschaft eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person verlangt.
Diese Ausbildung erfolgt in Form einer Unterweisung durch eine Elektrofachkraft. Danach ist die elektrotechnisch unterwiesene Person ausschließlich für die Arbeiten befugt, für die sie ausdrücklich unterwiesen wurde. Diese Unterweisung muss in einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahren (je nach Einsatz der Person) wiederholt werden. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind.
Eigenverantwortlich dürfen nur solche festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine Ausbildung (Unterweisung) nachgewiesen ist. Die festgelegten Tätigkeiten dürfen nur in Anlagen mit Bemessungsspannungen bis 1000 V (Wechselspannung) bzw. 1500 V (Gleichspannung) im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unter Spannung sind Fehlersuche und Feststellung der Spannungsfreiheit erlaubt.
8 Stunden
Tagesseminar und Unterlagen zum Verbleib beim Teilnehmer
Gefahren des elektrischen Stromes
Fehler in elektrischen Anlagen
Einfache elektrotechnische Messungen
Leitungen und Steckvorrichtungen
Leitungsschutz
Antriebsmotoren
Beleuchtungsanlage instand setzen
Schützschaltung reparieren
Fehlersuche und Instandsetzung
Hausmeister
Haus-, Betriebs- und Servicetechniker
Schlosser
Einrichter
Anlagenfahrer
Maschinenbediener
Werkzeugmacher
Mechaniker
Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben