{"id":39176,"date":"2025-08-22T13:54:36","date_gmt":"2025-08-22T11:54:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.christiani.de\/cms\/?page_id=39176"},"modified":"2025-08-26T10:56:11","modified_gmt":"2025-08-26T08:56:11","slug":"einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.christiani.de\/cms\/service\/einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background gradient-container-1 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1263.6px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-two\" style=\"--awb-margin-top:10px;\"><h2 class=\"fusion-title-heading title-heading-left\" style=\"margin:0;text-transform:none;\">Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) f\u00fcr den Bezug von Waren und Dienstleistungen im unternehmerischen Verkehr der Dr. Ing. Paul Christiani GmbH &amp; Co. KG<\/h2><\/div><div class=\"fusion-separator\" style=\"align-self: flex-start;margin-right:auto;margin-bottom:25px;width:100%;max-width:120px;\"><div class=\"fusion-separator-border sep-single sep-solid\" style=\"--awb-height:20px;--awb-amount:20px;--awb-sep-color:var(--awb-color4);border-color:var(--awb-color4);border-top-width:2px;\"><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background gradient-container-2 nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1263.6px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p><strong>Allgemeines und Geltungsbereich<\/strong><br \/>\n<strong>1.1 <\/strong>Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend \u201eAEB\u201c genannt) gelten nur gegen\u00fcber Unternehmen in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit und gegen\u00fcber juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. Sie gelten f\u00fcr den gesamten Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen der Firma Dr. Ing. Paul Christiani GmbH &amp; Co. KG (nachfolgend \u201eCHRISTIANI\u201c genannt) und dem Lieferanten oder dem sonstigen Leistungserbringer (nachfolgend \u201eLieferant\u201c genannt), auch wenn sie bei sp\u00e4teren Vertr\u00e4gen nicht erw\u00e4hnt werden. Sie gelten entsprechend f\u00fcr Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.<br \/>\n<strong>1.2<\/strong> Entgegenstehende, zus\u00e4tzliche oder von diesen AEB abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nicht, es sei denn, CHRISTIANI h\u00e4tte deren Geltung ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. Diese AEB gelten auch dann, wenn CHRISTIANI eine Lieferung des Lieferanten in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zus\u00e4tzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt.<br \/>\n<strong>1.3<\/strong> Entgegenstehende, zus\u00e4tzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen AEB, die zwischen CHRISTIANI und dem Lieferanten zur Ausf\u00fchrung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.<br \/>\n<strong>1.4<\/strong> Soweit in diesen AEB keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten im \u00dcbrigen ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstleistungsvertr\u00e4ge.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsschluss und Vertrags\u00e4nderungen, Vertragsdurchf\u00fchrung<\/strong><br \/>\n<strong>2.1<\/strong> Angebote, Entw\u00fcrfe, Planungen, Kostenvoranschl\u00e4ge, Proben und Muster des Lieferanten sind f\u00fcr CHRISTIANI kostenfrei.<br \/>\n<strong>2.2<\/strong> Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von CHRISTIANI schriftlich erteilt oder im Falle einer m\u00fcndlichen Bestellung vom Lieferanten ordnungsgem\u00e4\u00df schriftlich best\u00e4tigt wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrt\u00fcmer, Schreib- oder Rechenfehler enth\u00e4lt, ist diese Bestellung f\u00fcr CHRISTIANI nicht verbindlich.<br \/>\n<strong>2.3<\/strong> Der Lieferant hat unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens drei (3) Tage nach Eingang der Bestellung, eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung als pdf-Datei an die E-Mail Adresse <a href=\"mailto:einkauf@christiani.de\">einkauf@christiani.de<\/a> zu senden, in der Preis und Lieferzeit ausdr\u00fccklich angegeben werden. Abweichungen der Auftragsbest\u00e4tigung gegen\u00fcber der Bestellung gelten erst dann als vereinbart, wenn diese von CHRISTIANI schriftlich best\u00e4tigt wurden. Entsprechendes gilt f\u00fcr sp\u00e4tere Vertrags\u00e4nderungen.<br \/>\n<strong>2.4<\/strong> Auftragsbest\u00e4tigungen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rechnungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthalten.<br \/>\n<strong>2.5<\/strong> CHRISTIANI beh\u00e4lt sich an s\u00e4mtlichen Unterlagen alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Solche Unterlagen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Fertigung auf Grund der Bestellung von CHRISTIANI verwendet und Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CHRISTIANI nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferant gibt s\u00e4mtliche Unterlagen auf Verlangen von CHRISTIANI unverz\u00fcglich zur\u00fcck, wenn sie im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden. Elektronisch \u00fcbermittelte Informationen wie z. B. E-Mails oder Konstruktionsdateien werden durch den Auftragnehmer gel\u00f6scht. Entsprechendes gilt insbesondere auch f\u00fcr alle Entw\u00fcrfe, Proben, Muster und Modelle von CHRISTIANI.<br \/>\n<strong>2.6<\/strong> Der Lieferant hat CHRISTIANI vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellten Produkte nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschr\u00e4nkungen der Verkehrsf\u00e4higkeit unterliegen. Bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Information, insbesondere bei Nichtinformation, bei falscher, unvollst\u00e4ndiger oder nicht rechtzeitiger Information ist CHRISTIANI nach erfolglosem Ablauf einer von ihr gesetzten angemessen Frist und ohne R\u00fccksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn die Produkte einer Exportkontrolle oder anderen Beschr\u00e4nkungen der Verkehrsf\u00e4higkeit unterliegen. Weitergehende Anspr\u00fcche von CHRISTIANI bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>2.7<\/strong> Verschlechtern sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Lieferanten wesentlich oder wird der begr\u00fcndete Antrag zur Er\u00f6ffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Lieferanten mangels Masse abgelehnt, ist CHRISTIANI berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>3. Mehr- und Mindermengen<\/strong><br \/>\n<strong>3.1<\/strong> CHRISTIANI beh\u00e4lt sich vor, im Hinblick auf steigende Kundenanforderungen die Bestellmenge auch nach Vertragsschluss zu erh\u00f6hen, soweit dies f\u00fcr den Lieferanten nicht unzumutbar ist. \u00c4ndern sich hierdurch die Kosten des Lieferanten und\/oder die f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung notwendige Lieferfrist oder Leistungszeit, so erfolgt eine Berichtigung des Preises und\/oder der Lieferfrist oder Leistungszeit, die die Interessen des Lieferanten angemessen ber\u00fccksichtigt.<br \/>\n<strong>3.2<\/strong> CHRISTIANI beh\u00e4lt sich vor, im Hinblick auf reduzierte Kundenanforderungen die Bestellmenge zu reduzieren und\/oder die Bestellung zu annullieren. Mit dem Zugang einer entsprechenden schriftlichen Anzeige von CHRISTIANI beim Lieferanten ist der Lieferant verpflichtet, die Arbeit in Bezug auf die betroffene Bestellung einzustellen. CHRISTIANI verpflichtet sich, bereits angenommene Ware oder Leistungen entsprechend der getroffenen Preisvereinbarung zu bezahlen. CHRISTIANI wird ebenfalls den vereinbarten Preis f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen oder fertiggestellte Ware an den Lieferanten bezahlen sowie dem Lieferanten Aufwendungen f\u00fcr teilweise erbrachte Leistungen, teilweise fertiggestellte Gegenst\u00e4nde und\/oder f\u00fcr zur Erf\u00fcllung der Bestellung bestelltes Rohmaterial ersetzen, sofern die Leistungserbringung, die Fertigstellung der Ware, die Aufwendungen und die Bestellung des Rohmaterials im \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsgang zu diesem Zeitpunkt geboten war. Der Lieferant verpflichtet sich, die Anweisungen von CHRISTIANI zur Verwendung solcher Gegenst\u00e4nde oder Materialien zu befolgen und wird sich bei entsprechender Freigabe durch CHRISTIANI insbesondere bem\u00fchen, Ware oder Materialien anderweitig zu verwenden. Der Lieferant wird sich ferner bem\u00fchen, freigewordene Kapazit\u00e4ten anderweitig einzusetzen.<\/p>\n<p><strong>4. Liefer- und Leistungszeit<\/strong><br \/>\n<strong>4.1<\/strong> Die in der Bestellung angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Lieferfristen und \u2013termine sind verbindlich. Die Lieferfristen laufen vom Zugang der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist oder zum vereinbarten Liefertermin m\u00fcssen die Produkte unter der von CHRISTIANI angegebenen Lieferanschrift eingegangen sein.<br \/>\n<strong>4.2<\/strong> Sofern f\u00fcr den Lieferanten erkennbar wird, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, hat er CHRISTIANI unverz\u00fcglich schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde und der voraussichtlichen Dauer der Verz\u00f6gerung zu benachrichtigen.<br \/>\n<strong>4.3<\/strong> Im Falle des Verzugs des Lieferanten ist CHRISTIANI berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwerts f\u00fcr jede angefangene Woche der Verz\u00f6gerung, h\u00f6chstens jedoch 5 % des Netto-Bestellwerts zu verlangen, es sei denn der Lieferant hat den Lieferverzug nicht zu vertreten. CHRISTIANI muss die Vertragsstrafe sp\u00e4testens mit der Schlusszahlung geltend machen. Ausgeschlossen sind F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt. Weitergehende Anspr\u00fcche von CHRISTIANI bleiben unter Anrechnung der Vertragsstrafe auf etwaige Schadenersatzanspr\u00fcche unber\u00fchrt. Der Lieferanspruch von CHRISTIANI wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf Verlangen von CHRISTIANI statt der Lieferung Schadenersatz leistet. Die Annahme der versp\u00e4teten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadenersatzanspr\u00fcche oder die Vertragsstrafe dar. CHRISTIANI ist in diesem Fall berechtigt, sich anderweitig Ersatz zu beschaffen. Im Falle des Verzugs sind vom Lieferanten insbesondere auch n\u00f6tig werdende Eilfrachten und sonstige durch die versp\u00e4tete Lieferung oder Leistung entstandene Mehrkosten zu erstatten.<br \/>\n<strong>4.4<\/strong> Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CHRISTIANI zul\u00e4ssig. CHRISTIANI ist berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung, vorzeitig gelieferte Produkte auf Kosten des Lieferanten einzulagern oder auf dessen Kosten zur\u00fcckzusenden, es sei denn die Verfr\u00fchung ist geringf\u00fcgig oder der Lieferant hat die vorzeitige Lieferung nicht zu vertreten.<\/p>\n<p><strong>5. Verpackung, Versand und Transport, Anlieferung und Eigentumserwerb<\/strong><br \/>\n<strong>5.1<\/strong> Der Lieferant verpflichtet sich, die jeweiligen Liefergegenst\u00e4nde so zu verpacken, wie es die jeweilige Art der Lagerung und die Art des Versands erfordert. Die Verpackung der Liefergegenst\u00e4nde erfolgt unter der Beachtung der Art der jeweiligen Gegenst\u00e4nde sowie der Form ihres Versandes und ihrer Lagerung. Dadurch soll gew\u00e4hrleitet werden, dass die Liefergegenst\u00e4nde in einwandfreiem Zustand an CHRISTIANI ausgeliefert werden. Bei der Wahl der Verpackung ist eine unangemessene Umweltbelastung auszuschlie\u00dfen. Der Einsatz von Mehrwegverpackungen bzw. \u2013beh\u00e4ltern ist anzustreben. Die Verpackung wird seitens CHRISTIANI nur bezahlt, wenn eine Verg\u00fctung daf\u00fcr ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Der Lieferant haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den (Zerst\u00f6rung, Fehlmengen, Teilsch\u00e4den usw.), die an Liefergegenst\u00e4nden aufgrund einer durch den Lieferanten zu verschuldenden unsachgem\u00e4\u00dfen Verpackung entstehen.<br \/>\n<strong>5.2<\/strong> S\u00e4mtlichen Lieferungen ist ein Lieferschein mit dem Umfang der Lieferung, den Artikel- und Materialnummern, der Liefermenge sowie den Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer, in einfacher Ausfertigung beizuf\u00fcgen.<br \/>\n<strong>5.3<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlie\u00dfen und auf Verlangen von CHRISTIANI unverz\u00fcglich durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.<br \/>\n<strong>5.4<\/strong> Die Produkte gehen mit ihrer \u00dcbergabe unmittelbar und lastenfrei in das Eigentum von CHRISTIANI \u00fcber. Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass er zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und Eigentums\u00fcbertragung erm\u00e4chtigt ist.<\/p>\n<p><strong>6. Eigentumsvorbehalte<\/strong><br \/>\n<strong>6.1<\/strong> Die \u00dcbereignung an CHRISTIANI erfolgt unbedingt. Das Eigentum an einem Liefergegenstand geht mit Besitzerlangung durch CHRISTIANI an CHRISTIANI \u00fcber. Hat CHRISTIANI Anzahlungen auf den Liefergegenstand geleistet, geht das Eigentum am Vertragsgegenstand und\/oder an den daf\u00fcr zu verwendenden Rohstoffen und den Halbfertigprodukten anteilsm\u00e4\u00dfig bereits vor Besitzerlangung mit Leistung der Anzahlung auf CHRISTIANI \u00fcber und zwar prozentual der geleisteten Zahlung. CHRISTIANI erwirbt anteilsm\u00e4\u00dfig entsprechend der geleisteten Zahlung Miteigentum. In diesem Fall besteht bis zum Besitz\u00fcbergang ein Besitzmittlungsverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien, nach welchem der Lieferant CHRISTIANI prozentual entsprechend der geleisteten Anzahlung den Besitz an den Vertragsgegenst\u00e4nden mittelt.<br \/>\n<strong>6.2<\/strong> Jeder verl\u00e4ngerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, so dass sich ein vom Lieferanten gegebenenfalls wirksam erkl\u00e4rter Eigentumsvorbehalt nur bis zur Bezahlung der gelieferten Ware und nur f\u00fcr diese gilt.<\/p>\n<p><strong>7. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingen<\/strong><br \/>\n<strong>7.1<\/strong> Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Der Preis versteht sich mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung \u201efrei Verwendungsstelle\u201c und schlie\u00dft insbesondere die Kosten f\u00fcr Verpackung, Versand (einschlie\u00dflich Versandvorrichtungen), Transport und Versicherung bis zu der von CHRISTIANI angegebenen Lieferanschrift sowie Z\u00f6lle und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben ein. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdr\u00fccklich als Nettopreis bezeichnet wird. Soweit die Versand- und Transportkosten im Einzelfall nicht im Preis enthalten sind und die \u00dcbernahme der Versand- und Transportkosten durch CHRISTIANI schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur f\u00fcr die Kosten in der H\u00f6he der preisg\u00fcnstigsten Versand- und Transportart, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und \u2013termine eine schnellere Bef\u00f6rderung erforderlich sein sollte.<br \/>\n<strong>7.2<\/strong> Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Lieferant die erforderlichen Nachweise zu erbringen, soweit die Nachweise seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. F\u00fcr Lieferungen innerhalb der Europ\u00e4ischen Union hat der Lieferant unaufgefordert schriftlich seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den buch- und belegm\u00e4\u00dfigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken.<br \/>\n<strong>7.3<\/strong> CHRISTIANI erh\u00e4lt die Rechnung des Lieferanten in einfacher Ausfertigung. Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert als pdf-Datei an die E-Mail Adresse <a href=\"mailto:rechnungseingang@christiani.de\">rechnungseingang@christiani.de<\/a> gesendet werden. Rechnungen ohne Bestellnummer, Bestelldatum, CHRISTIANI Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Liefermenge, Kennzeichnung ob Teil- oder Restmenge, Zolltarifnummer und Ursprungsland gelten mangels Bearbeitungsm\u00f6glichkeit als nicht zugegangen.<br \/>\n<strong>7.4<\/strong> Die Bezahlung erfolgt nach Annahme der Produkte und Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten und unter dem Vorbehalt der Rechnungspr\u00fcfung. CHRISTIANI ist berechtigt, die Zahlung durch \u00dcberweisung zu leisten. Bei mangelhafter Lieferung ist CHRISTIANI berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder \u00e4hnlichen Preisnachl\u00e4ssen zur\u00fcckzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach vollst\u00e4ndiger Beseitigung der M\u00e4ngel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte beginnt die Zahlungsfrist fr\u00fchestens mit Ablauf der Lieferfrist oder zu dem vereinbarten Liefertermin. Soweit der Lieferant Materialtests, Pr\u00fcfprotokolle, Qualit\u00e4tsdokumente oder andere Unterlagen zur Verf\u00fcgung gestellt hat, l\u00f6st die Annahme der Produkte erst dann die Zahlungsfrist aus, wenn CHRISTIANI auch die geschuldeten Unterlagen \u00fcbergeben werden.<\/p>\n<p><strong>8. Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br \/>\n<strong>8.1<\/strong> Der Lieferant tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Produkte bis zu ihrer \u00dcbergabe an CHRISTIANI.<br \/>\n<strong>8.2<\/strong> Ist der Lieferant zur Aufstellung oder Montage der Produkte im Betrieb von CHRISTIANI verpflichtet, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Produkte erst mit der Aufstellung oder Montage der Produkte an CHRISTIANI \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn CHRISTIANI bestimmte Leistungen, etwa Transportkosten, \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p><strong>9. Beistellung<\/strong><br \/>\n<strong>9.1<\/strong> Stellt CHRISTIANI dem Lieferanten Beistellware zur Verf\u00fcgung, so ist der Lieferant verpflichtet, die Beistellware von CHRISTIANI auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr abzuholen.<br \/>\n<strong>9.2<\/strong> Der Lieferant ist nicht berechtigt, die Beistellware zu verpf\u00e4nden, zur Sicherheit zu \u00fcbereignen oder sonstige, das Eigentum von CHRISTIANI gef\u00e4hrdende Verf\u00fcgung, zu treffen. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Lieferant CHRISTIANI unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Ausk\u00fcnfte zu geben, den Dritten \u00fcber die Eigentumsrechte von CHRISTIANI zu informieren und an den Ma\u00dfnahmen von CHRISTIANI zum Schutz der Beistellware mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CHRISTIANI die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte von CHRISTIANI zu erstatten, ist der Lieferant zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei denn der Lieferant hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.<br \/>\n<strong>9.3<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellware pfleglich zu behandeln und aufzubewahren. Bei Eingang der Beistellware im Betrieb des Auftragnehmers ist die Ware als CHRISTIANI-Eigentum zu kennzeichnen. Er hat die Beistellware auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlsch\u00e4den zu versichern. Er tritt CHRISTIANI schon jetzt alle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aus dieser Versicherung ab. CHRISTIANI nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zul\u00e4ssig sein sollte, weist der Lieferant hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an CHRISTIANI zu leisten. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche von CHRISTIANI bleiben hiervon unber\u00fchrt. Der Lieferant hat CHRISTIANI auf Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherung nachzuweisen. Kommt der Lieferant seiner Pflicht nach Satz 2 bis 5 nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nach, ist CHRISTIANI berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Lieferanten abzuschlie\u00dfen.<br \/>\n<strong>9.4<\/strong> Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der Beistellware durch den Lieferanten wird diese stets f\u00fcr CHRISTIANI vorgenommen. Das Eigentum von CHRISTIANI an der Beistellware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Beistellware mit anderen, dem Lieferanten nicht geh\u00f6renden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt CHRISTIANI das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Beistellware mit anderen, dem Lieferanten nicht geh\u00f6renden Sachen so verbunden oder vermischt wird, dass CHRISTIANI sein Volleigentum verliert. Der Lieferant verwahrt die neuen Sachen f\u00fcr CHRISTIANI. F\u00fcr die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im \u00dcbrigen dieselben Bestimmungen wie f\u00fcr die Beistellware.<br \/>\n<strong>9.5<\/strong> Der Lieferant erstellt auf Verlangen von CHRISTIANI Inventurlisten \u00fcber die sich beim Lieferanten befindliche Beistellware.<br \/>\n<strong>9.6<\/strong> Der Lieferant darf die Bestellware ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Herstellung und Lieferung der bestellten Produkte oder nach den sonstigen Vorgaben von CHRISTIANI verwenden.<br \/>\n<strong>9.7<\/strong> Produkte, die der Lieferant ganz oder teilweise nach den Vorgaben von CHRISTIANI oder unter Benutzung der von CHRISTIANI \u00fcberlassenen Beistellware herstellt, darf der Lieferant nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CHRISTIANI selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern oder in sonstiger Weise zug\u00e4nglich machen. Dies gilt auch f\u00fcr Produkte, die CHRISTIANI berechtigterweise nicht angenommen hat. Bei Verst\u00f6\u00dfen hat der Lieferant eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des Werts der betreffenden Produkte zuz\u00fcglich 10 % des Netto-Werts an CHRISTIANI zu bezahlen, es sei denn der Lieferant hat den Versto\u00df nicht zu vertreten. Weitergehende Anspr\u00fcche von CHRISTIANI bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>9.8<\/strong> Der Lieferant ist CHRISTIANI zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den CHRISTIANI infolge des Verlusts, der Zerst\u00f6rung oder sonstigen Besch\u00e4digungen der Beistellware erleidet, es sei denn der Lieferant hat den Verlust, die Zerst\u00f6rung oder sonstige Besch\u00e4digungen der Beistellware nicht zu vertreten. Der Lieferant setzt CHRISTIANI vom Verlust, der Zerst\u00f6rung oder sonstiger Besch\u00e4digungen unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis.<br \/>\n<strong>9.9<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die Beistellware bei Vertragsbeendigung unverz\u00fcglich an CHRISTIANI herauszugeben. Entsprechendes gilt, soweit die \u00dcberlassung der Beistellware nicht mehr erforderlich ist. Der R\u00fccktransport zu CHRISTIANI erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Der Lieferant ist CHRISTIANI zum Ersatz der Abnutzung oder sonstigen Verschlechterungen der Beistellware verpflichtet, die \u00fcber eine nat\u00fcrliche Abnutzung hinausgehen, es sei denn der Lieferant hat \u00fcber die nat\u00fcrliche Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen nicht zu vertreten.<\/p>\n<p><strong>10. Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngelhaftung und Garantien<\/strong><br \/>\n<strong>10.1<\/strong> Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass die gelieferten Produkte der vereinbarten Spezifikation, den freigegebenen Mustern sowie den einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Beh\u00f6rden, Berufsgenossenschaften und Fachverb\u00e4nden sowie den einschl\u00e4gigen DIN\/ISO-Normen entsprechen.<br \/>\n<strong>10.2<\/strong> Insbesondere gew\u00e4hrleistet der Lieferant, dass die gelieferten Produkte der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 (REACH) entsprechen. Der Lieferant erf\u00fcllt alle nach dieser Verordnung bestehenden Anzeige-, Zulassungs-, Registrierungs- und Genehmigungspflichten. Verbleiben in Folge nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Pflichterf\u00fcllung durch den Lieferanten Pflichten f\u00fcr CHRISTIANI, stellt der Lieferant CHRISTIANI auf erstes Anfordern von den hierf\u00fcr anfallenden Kosten frei, es sei denn der Lieferant hat die nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Pflichterf\u00fcllung nicht zu vertreten. Der Lieferant ist verpflichtet, die f\u00fcr die gelieferten Produkte anwendbaren Kennzeichnungs- und Informationspflichten ordnungsgem\u00e4\u00df, vollst\u00e4ndig und rechtzeitig ohne weitere Anforderung zu erf\u00fcllen. Dar\u00fcber hinaus stellt der Lieferant CHRISTIANI die Sicherheitsdatenbl\u00e4tter gem\u00e4\u00df der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 (REACH) unaufgefordert vor der ersten Lieferung zur Verf\u00fcgung. Diese Informationen sind wesentliche Beschaffenheit der Kaufsache. Dar\u00fcber hinaus gew\u00e4hrleistet der Lieferant, die Vorgaben der Richtlinie 2011\/65\/EU zur Beschr\u00e4nkung der Verwendung bestimmter gef\u00e4hrlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (Restriction of Hazardous Substances \u2013 RoHS) und der Richtlinie 2012\/19\/EU \u00fcber Elektro- und Elektronik-Altger\u00e4te (Waste from Electric and Electronical Equipment \u2013 WEEE) sowie die Vorgaben der nationalen Umsetzungen, insbesondere der Verordnung zur Beschr\u00e4nkung der Verwendung gef\u00e4hrlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (Elektro- und Elektroger\u00e4te-Stoff-Verordnung \u2013 ElektroStoffV) und des Elektro- und Elektronikger\u00e4tegesetzes (ElektroG), einzuhalten. Die RoHS-Konformit\u00e4t der Vertragsprodukte ist vom Lieferanten vor der ersten Lieferung gegen\u00fcber CHRISTIANI schriftlich zu erkl\u00e4ren, die Verpackung der Produkte entsprechend zu kennzeichnen und im Lieferschein die RoHS-Konformit\u00e4t mit dem Hinweis \u201eRoHS-konform\/RoHS-complient\u201c zu best\u00e4tigen.<br \/>\n<strong>10.3<\/strong> Der Lieferant ist auf Verlangen von CHRISTIANI verpflichtet, unverz\u00fcglich eine schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die Einhaltung der in dieser Regelung genannten Anforderungen abzugeben. Der Lieferant stellt CHRISTIANI von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die wegen Verletzung der vorstehenden Gew\u00e4hrleistungen gegen CHRISTIANI oder seine Kunden geltend gemacht werden, es sei denn der Lieferant hat die Verletzung der Gew\u00e4hrleistung nicht zu vertreten. \u00dcber Bedenken, die der Lieferant gegen die von CHRISTIANI gew\u00fcnschte Ausf\u00fchrung der Bestellung hat, ist CHRISTIANI unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren.<br \/>\n<strong>10.4<\/strong> Der Lieferant ist auf Verlangen von CHRISTIANI verpflichtet, unverz\u00fcglich eine schriftliche Erkl\u00e4rung \u00fcber die Einhaltung der in dieser Regelung genannten Anforderungen abzugeben. Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass die Produkte nach den Vorgaben der jeweils g\u00fcltigen EG-Richtlinien und EG-Sicherheitsnormen gepr\u00fcft sind und nur in gepr\u00fcfter Ausf\u00fchrung geliefert werden. Der Lieferant hat CHRISTIANI die rechtverbindlich unterschriebene Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung (CE-Erkl\u00e4rung) und ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) f\u00fcr die Produkte vor der ersten Lieferung zu \u00fcbergeben. Der Lieferant hat CHRISTIANI unverz\u00fcglich und unaufgefordert schriftlich zu unterrichten, wenn die Angaben in der Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung oder dem Ursprungszeugnis f\u00fcr die Produkte nicht mehr zutreffen.<br \/>\n<strong>10.5<\/strong> CHRISTIANI hat dem Lieferanten erkennbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Ablieferung der Produkte und versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige ist unverz\u00fcglich, wenn sie bei erkennbaren M\u00e4ngeln innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung und bei versteckten M\u00e4ngeln innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung erfolgt. Bei Lieferungen, die sich aus einer Vielzahl gleicher Produkte zusammensetzen, hat CHRISTIANI eine angemessene Menge der gelieferten Produkte auf M\u00e4ngel zu untersuchen. Sofern die Produkte durch die Untersuchung unverk\u00e4uflich werden, verringert sich die zu untersuchende Menge in angemessenem Umfang. Sind einzelne Stichproben einer Lieferung mangelhaft, so kann CHRISTIANI nach eigener Wahl die Aussonderung der mangelhaften St\u00fccke durch den Lieferanten verlangen oder wegen der gesamten Lieferung M\u00e4ngelanspr\u00fcche nach Ma\u00dfgabe des Gesetzes geltend machen. Sofern infolge von M\u00e4ngeln der Produkte eine \u00fcber das \u00fcbliche Ma\u00df der Eingangskontrolle hinausgehende Untersuchung der Produkte erforderlich wird, hat der Lieferant die Kosten der Untersuchung zu tragen. Bei Versp\u00e4tung und Verlust der Anzeige gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung.<br \/>\n<strong>10.6<\/strong> Stehen CHRISTIANI und der Lieferant in einer laufenden Lieferbeziehung, ist der Lieferant verpflichtet, ein geeignetes Qualit\u00e4tsmanagementsystem zu unterhalten und die zu liefernden Produkte entsprechend diesem Qualit\u00e4tsmanagementsystem herzustellen und zu pr\u00fcfen. Bezieht der Lieferant f\u00fcr die Herstellung oder Qualit\u00e4tssicherung der zu liefernden Produkte Produktions- oder Pr\u00fcfmittel, Software, Dienstleistungen, Material oder sonstige Vorlieferungen von Vorlieferanten, so wird er diese vertraglich in sein Qualit\u00e4tsmanagementsystem einbeziehen oder selbst die Qualit\u00e4t der Vorlieferung sichern. Der Lieferant wird insbesondere eigene Materialpr\u00fcfungen durchf\u00fchren. Der Lieferant wird \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Qualit\u00e4tssicherungsma\u00dfnahmen Aufzeichnungen f\u00fchren und diese Aufzeichnungen sowie etwaige Muster der zu liefernden Produkte \u00fcbersichtlich geordnet verwahren. Er wird CHRISTIANI in dem n\u00f6tigen Umfang Einsicht gew\u00e4hren, die Aufzeichnungen erl\u00e4utern und Kopien der Aufzeichnungen sowie etwaige Muster aush\u00e4ndigen. CHRISTIANI wird unverz\u00fcglich nach Annahme der Produkte, soweit dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, pr\u00fcfen, ob sie der bestellten St\u00fcckzahl und dem bestellten Typ entsprechen und \u00e4u\u00dferlich erkennbare Transportsch\u00e4den vorliegen. Zeigt sich bei diesen Pr\u00fcfungen oder sp\u00e4ter ein Mangel, hat CHRISTIANI dies dem Lieferanten innerhalb von zwei Wochen nach der Pr\u00fcfung oder nach der Entdeckung anzuzeigen. Eine weitere Eingangskontrolle findet nicht statt.<br \/>\n<strong>10.7<\/strong> Sofern die gelieferten Produkte wegen M\u00e4ngeln nach den einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen nicht verkehrsf\u00e4hig oder von CHRISTIANI ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen sind, ist CHRISTIANI berechtigt, die Entsorgung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen, es sei denn der Lieferant hat die M\u00e4ngel nicht zu vertreten.<br \/>\n<strong>10.8<\/strong> Bei M\u00e4ngeln der Produkte ist CHRISTIANI gem\u00e4\u00df der gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche berechtigt, nach eigener Wahl als Nacherf\u00fcllung unverz\u00fcglich die Beseitigung der M\u00e4ngel oder die Lieferung mangelfreier Produkte durch den Lieferanten zu verlangen. Der Lieferant hat die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Produkte ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch entsprechend nach der Lieferung an einen anderen Ort als die von CHRISTIANI angegebene Lieferanschrift verbracht worden sind. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer von CHRISTIANI gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann CHRISTIANI die erforderlichen Ma\u00dfnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten selbst vornehmen oder von einem Dritten vornehmen lassen, es sei denn der Lieferant hat das Ausbleiben der geschuldeten Leistung bei Ablauf der Nachfrist nicht zu vertreten. Die Fristsetzung ist insbesondere entbehrlich, wenn der Lieferant beide Arten der Nacherf\u00fcllung verweigert oder wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen oder CHRISTIANI unzumutbar ist. Die Nacherf\u00fcllung ist CHRISTIANI insbesondere unzumutbar, wenn CHRISTIANI die mangelhaften Produkte bereits an Dritte weitergeliefert hat. Au\u00dferdem ist eine Fristsetzung entbehrlich, wenn der Lieferant die Leistung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert oder wenn besondere Umst\u00e4nde vorliegen, die unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des M\u00e4ngelanspruchs rechtfertigen. Besondere Umst\u00e4nde liegen insbesondere in dringenden F\u00e4llen vor, in denen eine Nacherf\u00fcllung durch den Lieferanten den drohenden Nachteil von CHRISTIANI aller Voraussicht nach nicht entfallen l\u00e4sst. Bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung ist CHRISTIANI berechtigt, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen auf Kosten und Gefahr des Lieferanten auch ohne erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist vorzunehmen, sofern CHRISTIANI den Lieferanten hiervon benachrichtigt. Weitergehende Anspr\u00fcche von CHRISTIANI bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>10.9<\/strong> Die Entgegennahme der Produkte sowie die Verarbeitung, Bezahlung und Nachbestellung noch nicht als mangelhaft erkannter und ger\u00fcgter Produkte stellen keine Genehmigung der Lieferung und keinen Verzicht auf M\u00e4ngelanspr\u00fcche durch CHRISTIANI dar.<br \/>\n<strong>10.10<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die M\u00e4ngelanspr\u00fcche von CHRISTIANI betr\u00e4gt 36 Monate, beginnend mit der Ablieferung der Produkte. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant den Mangel arglistig verschwiegen hat. Sofern die mangelhaften Produkte entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben oder es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcnf Jahre. F\u00fcr innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist von CHRISTIANI ger\u00fcgte M\u00e4ngel verj\u00e4hren die M\u00e4ngelanspr\u00fcche fr\u00fchestens sechs Monate nach Erhebung der R\u00fcge.<br \/>\n<strong>10.11<\/strong> Die gesetzlichen Bestimmungen, wenn am Ende der Lieferkette ein Verbrauchsg\u00fcterkauf stattfindet, bleiben unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>10.12<\/strong> Weitergehende Garantien des Lieferanten bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>11. Produkthaftung und Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr<\/strong><br \/>\n<strong>11.1<\/strong> Der Lieferant stellt CHRISTIANI von Schadenersatzanspr\u00fcchen Dritten wegen fehlerhafter Produkte in dem Umfang frei, wie die Ursache des Fehlers aus dem Verantwortungsbereich des Lieferanten herr\u00fchrt und der Lieferant im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis unmittelbar haftet.<br \/>\n<strong>11.2<\/strong> Unter denselben Voraussetzungen ist der Lieferant verpflichtet, CHRISTIANI von denjenigen Aufwendungen und Kosten freizustellen, die CHRISTIANI im Zusammenhang mit gebotenen Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere R\u00fcckrufaktionen, entstehen bzw. belastet werden.<br \/>\n<strong>11.3<\/strong> Soweit m\u00f6glich und zumutbar wird CHRISTIANI den Lieferanten \u00fcber etwaige Ma\u00dfnahmen zur Gefahrenabwehr im Vorfeld unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme einr\u00e4umen.<br \/>\n<strong>11.4<\/strong> Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche von CHRISTIANI wegen Produktfehlern sowie Anspr\u00fcche und Rechte von CHRISTIANI aus Sachm\u00e4ngelhaftung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>12. Versicherung<\/strong><br \/>\nDer Lieferant hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit erweiterter Produkthaftpflichtdeckung sowie eine R\u00fcckrufkostenversicherung jeweils mit branchen\u00fcblichen Konditionen und Deckungssummen zu unterhalten und CHRISTIANI auf Verlangen nachzuweisen. Durch die Unterhaltung dieses Versicherungsschutzes wird die Haftung des Lieferanten nicht beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>13. Schutzrechte Dritter<\/strong><br \/>\n<strong>13.1<\/strong> Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, dass die Lieferung und Benutzung der Produkte keine in- oder ausl\u00e4ndischen Patente, Gebrauchsmuster, Lizenzen oder sonstige Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, soweit die Produkte von CHRISTIANI entwickelt wurden.<br \/>\n<strong>13.2<\/strong> Sofern CHRISTIANI oder seine Kunden aufgrund der Lieferung und Benutzung der Produkte von einem Dritten wegen einer Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, CHRISTIANI von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die CHRISTIANI im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme erwachsen. Insbesondere ist CHRISTIANI berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Genehmigung zur Benutzung der Produkte von Dritten zu erwirken. Die Freistellungspflicht gilt nicht, wenn der Lieferant die Verletzung der Schutzrechte Dritter nicht zu vertreten hat.<\/p>\n<p><strong>14. H\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\n<strong>14.1<\/strong> Sofern CHRISTIANI durch h\u00f6here Gewalt an der Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Annahme der Produkte gehindert wird, wird CHRISTIANI f\u00fcr die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit, ohne dem Lieferanten zum Schadenersatz verpflichtet zu sein.<br \/>\n<strong>14.2<\/strong> CHRISTIANI ist zum R\u00fccktritt berechtigt, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und CHRISTIANI an der Erf\u00fcllung des Vertrages infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Lieferanten wird CHRISTIANI nach Ablauf der Frist erkl\u00e4ren, ob sie von ihrem R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen oder die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wird.<\/p>\n<p><strong>15. Haftung von CHRISTIANI<\/strong><br \/>\n<strong>15.1<\/strong> F\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit haftet CHRISTIANI unbeschr\u00e4nkt. Dasselbe gilt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder soweit CHRISTIANI ein Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. F\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit haftet CHRISTIANI nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unm\u00f6glichkeit ist die Haftung von CHRISTIANI auf solche Sch\u00e4den begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung f\u00fcr Produktfehler bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n<strong>15.2<\/strong> Soweit die Haftung von CHRISTIANI ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von CHRISTIANI.<\/p>\n<p><strong>16. Geheimhaltung<\/strong><br \/>\n<strong>16.1<\/strong> Die Parteien sind verpflichtet, s\u00e4mtliche ihnen zug\u00e4nglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umst\u00e4nden als Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.<br \/>\n<strong>16.2<\/strong> Die Geheimhaltungspflicht entf\u00e4llt, soweit die Information der empfangenden Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zug\u00e4nglich war oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein bekannt oder zug\u00e4nglich wird. Die Beweislast tr\u00e4gt die empfangende Partei.<br \/>\n<strong>16.3<\/strong> Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den f\u00fcr sie t\u00e4tigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihrer freien Mitarbeiter und den f\u00fcr sie t\u00e4tigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese f\u00fcr die Dauer von f\u00fcnf Jahren ab Lieferung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.<\/p>\n<p><strong>17. Schlussbestimmung<\/strong><br \/>\n<strong>17.1<\/strong> Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CHRISTIANI berechtigt, Rechte und Pflichten auf Dritte zu \u00fcbertragen oder eine Bestellung oder wesentliche Teile einer Bestellung durch Dritte ausf\u00fchren zu lassen.<br \/>\n<strong>17.2<\/strong> Gegenanspr\u00fcche des Lieferanten berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht kann der Lieferant nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<br \/>\n<strong>17.3<\/strong> Zulieferanten des Lieferanten gelten als dessen Erf\u00fcllungsgehilfen. Sie sind CHRISTIANI nach Aufforderung unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<br \/>\n<strong>17.4<\/strong> F\u00fcr die Rechtsbeziehungen des Lieferanten zu CHRISTIANI gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<br \/>\n<strong>17.5<\/strong> Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und CHRISTIANI ist der Sitz von CHRISTIANI. CHRISTIANI ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Lieferanten sowie an jedem anderen zul\u00e4ssigen Gerichtstand berechtigt. Schiedsklauseln wird widersprochen.<br \/>\n<strong>17.6<\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Liefer- und Nacherf\u00fcllungspflichten des Lieferanten ist die von CHRISTIANI angegebene Lieferanschrift. Im \u00dcbrigen ist der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen des Lieferanten und von CHRISTIANI der Sitz von CHRISTIANI, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br \/>\n<strong>17.7<\/strong> Die Vertragssprache ist deutsch.<br \/>\n<strong>17.8<\/strong> Sollte eine Bestimmung dieser AEB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AEB eine L\u00fccke befinden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchf\u00fchrbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung am n\u00e4chsten kommt. Im Falle einer L\u00fccke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser AEB vereinbart worden w\u00e4re, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht h\u00e4tten.<\/p>\n<p>(Stand Januar 2019)<\/p>\n<\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-2\"><p><a href=\"https:\/\/www.christiani.de\/cms\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/Einkaufsbedingungen-2019.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Einkaufsbedingungen als PDF<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":16,"featured_media":0,"parent":509,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-39176","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v23.4 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Einkaufsbedingungen - Lehr- und Pr\u00fcfungsmaterial f\u00fcr Schule &amp; Ausbildung | Christiani.de<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) f\u00fcr den Bezug von Waren und Dienstleistungen im unternehmerischen Verkehr der Dr. Ing. 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